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   LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11   

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https://dejure.org/2014,33764
LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11 (https://dejure.org/2014,33764)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2014 - 7 Sa 52/11 (https://dejure.org/2014,33764)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2014 - 7 Sa 52/11 (https://dejure.org/2014,33764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Anwendung der Regelungen des Auftragsrechts auf Arbeitsverhältnisse - Herausgabeanspruch - Abtretungsanspruch

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Anwendung der Regelungen des Auftragsrechts auf Arbeitsverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11
    Zu berücksichtigen sei auch, dass der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters (§ 63 InsO) bereits mit der Tätigkeit entstehe und die Festsetzung der Vergütung nach § 64 InsO lediglich deklaratorische Bedeutung habe (BGH 5.12.1991, IX ZR 275/90).

    Zu beachten ist, dass die für bestimmte Zeitabschnitte verdiente Vergütung des Insolvenzverwalters nicht schematisch nach der zeitlichen Dauer der Zeitabschnitte oder nach dem Umfang der jeweils durchgeführten Masseverwertung festgesetzt werden kann (BGH, 5.12.1991, IX ZR 275/90, zit. nach iuris).

    Für die Frage, welcher Anteil der Gesamtvergütung in welchem Zeitabschnitt verdient worden ist - hier vor und nach dem 31.8.2006 - ist von der Gesamtleistung des Insolvenzverwalters auszugehen (BGH, 5.12.1991, IX ZR 275/90, zit. nach iuris).

    Zeitlicher Umfang und wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit sind in beiden Zeitabschnitten gegeneinander abzuwägen (BGH, 5.12.1991, IX ZR 275/90, zit. nach iuris).

    Erneut wird auch darauf hingewiesen, dass die für bestimmte Zeitabschnitte verdiente Vergütung des Insolvenzverwalters nicht schematisch nach der zeitlichen Dauer der Zeitabschnitte oder nach dem Umfang der jeweils durchgeführten Masseverwertung festgesetzt werden kann (BGH, 5.12.1991, IX ZR 275/90, zit. nach iuris).

    Für die Frage, welcher Anteil der Gesamtvergütung in welchem Zeitabschnitt verdient worden ist - hier vor und nach dem 31.8.2006 -, ist von der Gesamtleistung des Insolvenzverwalters auszugehen (BGH, 5.12.1991, IX ZR 275/90, zit. nach iuris).

    Zeitlicher Umfang und wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit sind in beiden Zeitabschnitten gegeneinander abzuwägen (BGH, 5.12.1991, IX ZR 275/90, zit. nach iuris).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11
    Der Beauftragte soll durch die Geschäftsbesorgung keinen Nachteil erleiden, aus ihr aber auch keinen Vorteil ziehen (BAG, 11.4.2006, 9 AZR 500/05, zit. nach iuris).

    Das Gleiche gilt für den Arbeitnehmer, der regelmäßig neben der vereinbarten Arbeitsvergütung keine weiteren materiellen Vorteile aus seiner Arbeitsleistung erlangen soll (BAG, 11.4.2006, a.a.O.).

    Das ist jeder Vorteil, den der Beauftragte auf Grund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (BAG, 11.4.2006, a.a.O.; BGH, 17.10.1991, III ZR 352/89, zit. nach iuris).

  • ArbG Hamburg, 05.05.2011 - 29 Ca 22/10

    Insolvenzverwalter - Herausgabe von Tätigkeitsvergütungen und Schadensersatz -

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 5.5.2011 (29 Ca 22/10) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 5.5.2011, Az. 29 Ca 22/10, abzuändern und.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 5.5.2011, Az. 29 Ca 22/10, teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen;.

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 146/10

    Speicherung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11
    Die Substantiierungslast des Bestreitenden hängt davon ab, wie eingehend die darlegungspflichtige Gegenpartei vorgetragen hat (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; vgl. BGH, 18.7.2013, III ZR 170/12BGH; BGH 13.1.2011, III ZR 146/10, m.w.N.; zit. nach iuris).

    Eine darüber hinausgehende Substantiierungslast trifft die nicht darlegungsbelastete Partei im Regelfall aber dann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgeblichen Tatsachen nicht kennt, während sie der anderen Partei bekannt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH, 18.7.2013, III ZR 170/12BGH; BGH 13.1.2011, III ZR 146/10, m.w.N.; zit. nach iuris).

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11
    Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind jedoch auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (st. Rspr., vgl. BAG, 9.12.2008, 3 AZR 431/07; BAG, 18.4.2007, 4 AZR 652/05; zit. nach iuris).

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG, 9.12.2008, a.a.O.).

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11
    Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll (BAG, 28.5.2009, 2 AZR 223/08, zit. nach iuris).

    Es ist ausreichend, jedoch auch erforderlich, wenn sich die Berufungsbegründung mit einem einzelnen, den ganzen Streitgegenstand betreffenden Streitpunkt befasst und ihn in ausreichendem Maße behandelt, um ein angefochtenes Urteil in Frage zu stellen (BAG, 28.5.2009, 2 AZR 223/08, zit. nach iuris).

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11
    Nicht ausreichend ist es, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, 25.4.2007, 6 AZR 436/05, zit. nach iuris).

    Unabhängig von der Frage, ob der Kläger neue Tatsachen vorgetragen hat, setzt die Anwendung des § 67 Abs. 4 S. 2 ArbGG aber voraus, dass die eingelegte Berufung zulässig ist (BAG, 25.4.2007, 6 AZR 436/05; LAG Rheinland-Pfalz, 7.3.2013, 10 Sa 507/12; zit. nach iuris).

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11
    Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Begründung der Berufung auch im Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen anwendbar (BAG, 10.2.2005, 6 AZR 183/04, zit. nach iuris).

    Eine schlüssige Begründung kann zwar nicht verlangt werden; doch muss sich die Berufungsbegründung mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (BAG 10.2.2005, 6 AZR 183/04, zit. nach iuris).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11
    Schließlich ist auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.1.2001 hinzuweisen, wo ausgeführt ist: "Ein für die Praxis bedeutsamer Vorzug der nach außen bestehenden Rechtssubjektivität der GbR besteht darin, dass danach ein Wechsel im Mitgliederbestand keinen Einfluss auf den Fortbestand der mit der Gesellschaft bestehenden Rechtsverhältnisse hat" (BGH, 29.1.2001, II ZR 331/00, zit. nach iuris).
  • BGH, 17.10.1991 - III ZR 352/89

    Pflicht des Beauftragten zur Herausgabe einer Drittprovision

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11
    Das ist jeder Vorteil, den der Beauftragte auf Grund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (BAG, 11.4.2006, a.a.O.; BGH, 17.10.1991, III ZR 352/89, zit. nach iuris).
  • OLG Schleswig, 11.03.2011 - 17 U 38/10

    Schadensersatzanspruch eines Bauherrn wegen mangelhaft erbrachter

  • OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 3 U 77/10

    BGB-Außengesellschaft: Vermieterstellung bei Wechsel im Gesellschafterbestand

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

  • BGH, 13.06.2007 - IV ZR 330/05

    Umfang der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer kapitalbildenden

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 10 Sa 507/12

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Berufung - Berücksichtigung neuer

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19

    Anspruch eines aus einer Berufsausübungsgemeinschaft ausgeschiedenen

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und das Landesarbeitsgericht Hamburg sehen in einer solchen Konstellation, in der ein angestellter Rechtsanwalt sich als Insolvenzverwalter bestellen lässt und sämtliche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang vereinbarungsgemäß auf Rechnung der anstellenden Sozietät ausführt, die im Gegenzug ihn im Innenverhältnis von der Haftung freistellt, zu Recht eine Geschäftsbesorgung i. S. d. § 675 Abs. 1 BGB, die zur analogen Anwendung des § 667 2. Alt. BGB führt (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - 18 Sa 25/15, Rn. 345 ff.; LArbG Hamburg, Urteil vom 7.4.2014 - 7 Sa 52/11, Rn. 183, juris).

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, gegen dessen Urteil vom 29.11.2018 - 18 Sa 25/15 Revision eingelegt ist, und das Landesarbeitsgericht Hamburg vertreten hierzu im Einzelnen unterschiedliche Auffassungen (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - 18 Sa 25/15, Rn. 358 ff., a. a. O.; LArbG Hamburg, Urteil vom 7.4.2014 - 7 Sa 52/11, Rn. 193 ff., a. a. O.).

  • LAG München, 19.12.2019 - 8 Sa 219/17

    Ein angestellter Anwalt ist verpflichtet, seine Vergütungsansprüche aus einer

    Er sei daher zur Abtretung verpflichtet, soweit der Vorteil auf seine Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber zurückzuführen sei (vgl. LAG Hamburg vom 07.04.2014 - 7 Sa 52/11, BeckRS 2014, 73161).
  • AG Köln, 01.10.2018 - 142 C 87/18

    Wirksamkeit einer Vorausabtretung von Insolvenzverwaltervergütungen

    Auch ohne Abtretung ergibt sich in diesem Fall ein Herausgabeanspruch des Arbeitgebers auf den Anteil der Insolvenzverwaltervergütung, die auf die Tätigkeit des angestellten Insolvenzverwalters zurückzuführen ist (LAG Hamburg, Urt. v. 7.4.2014 - 7 Sa 52/11, BeckRS 2014, 73161).
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